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Krankenkassen unterstützen Osteopathie

Notwendig ist eine Empfehlung oder Privatrezept von Ihrem Arzt/Ärztin. 
Es sollte eine Diagnosenstellung erfolgt sein und die Behandlung innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Somit ist eine Rückerstattung durch ihre Krankenkasse möglich.
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